STÄDTEBAUFÖRDERUNG
Seit 2010 besteht das Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ und ist als Teil der „Initiative Ländliche Infrastruktur“ entstanden.
Negative oder auch positive Entwicklungstrends verlaufen selbst bei benachbarten Orten nicht linear. Ein zusätzlich stattfindender Wettbewerb um die Ansiedlung von Einwohnern und Unternehmen verschärft die Konkurrenzsituation weiter. Änderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur, beispielsweise durch eine alternde Bevölkerung, sinkende Geburtenzahlen oder Abwanderung, verändern auch die Bedarfe an Infrastrukturen.
Doch selbst bei koordinierter und verbindlich abgestimmter Vorgehensweise, übersteigen die notwendigen Investitionen die kommunalen Möglichkeiten. Die Städte und Gemeinden bedürfen Unterstützung, um sich als Netzwerk in notwendige Anpassungsprozesse begeben zu können.
Ziel des Förderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ ist es, dort anzusetzen, wo der Anpassungsbedarf am größten ist. Dabei richtet sich das Programm nicht nur an schrumpfende Räume, sondern auch an Regionen, die sich gleichbleibend entwickeln oder nur noch mittelfristig wachsen. Die Ausrichtung des Programms liegt vorwiegend auf der Sicherung der Daseinsvorsorge in dünn besiedelten, respektive ländlichen Räumen. Klein- und Mittelstädte werden als wichtige Ankerpunkte innerhalb einer Region anerkannt.
Daher wird die Strategie verfolgt, die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Bildung, Freizeit und Kultur in diesen Orten zu sichern. Hierfür sollen dauerhafte Angebote der Daseinsvorsorge bedarfsgerecht entwickelt und erhalten werden. Kräfte und Ressourcen innerhalb eines Netzwerks gilt es hierfür gebündelt und zielgerichtet einzusetzen. Hierdurch wird die Handlungsfähigkeit der gesamten Region gesichert und gestärkt.